Islam Web

  1. Haddsch & Umra
  2. Fatwa
Fatwâ-Suche

Es gibt nichts dagegen einzuwenden, dass man während des Ihrâm-Zustandes einem anderen die Haare rasiert

Frage

Beim Hadsch im vorletzten Jahr habe ich meinem Vater die Haare rasiert, bevor ich aus dem Ihrâm-Zustand ausgetreten war. Ist daran etwas auszusetzen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Wenn man mit den rituellen Handlungen der Umra oder des Hadsch fertig ist, dann gibt es nach der übereinstimmenden Meinung der vier Rechtsschulen nichts dagegen einzuwenden, dass man sich gegenseitig die Haare rasiert. Es ist nach der Meinung der Gelehrtenmehrheit auch demjenigen sich noch im Ihrâm Befindlichen, der noch nicht mit den rituellen Handlungen fertig ist, erlaubt, denjenigen, die aus dem Ihrâm-Zustand schon ausgetreten sind, die Haare zu rasieren. Diese Gelehrten argumentieren damit, dass das Rasieren dieser Haare vom Ihrâm her nicht verboten ist und daher nicht untersagt werden darf. Dafür braucht man keine Sühneleistung zu erbringen.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Vorzüge des Haddsch und der Umra

  • Haddsch stiftet Nutzen – Teil 2

    Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus, Patriotismus, falschen Parteilichkeiten und allen Aufrufen der Dschâhiliyya (Zeit der Unwissenheit), die die Einheit der Umma spalten und zerreißen. Der Prophet (möge Allâh...

  • Haddsch stiftet Nutzen – Teil 1

    Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt in Seinem Buch die Wahrheit: „Und rufe unter den Menschen die Pilgerfahrt aus, so werden sie zu dir kommen zu Fuß und auf vielen hageren (Reittieren), die aus jedem tiefen Passweg daherkommen,...

  • Er kehrt zurück wie am Tag, an dem seine Mutter ihn gebar

    Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...