Islam Web

  1. Haddsch & Umra
  2. Fatwa
Fatwâ-Suche

Jemand verrichtete die Umra und möchte bis zur Zeit des Haddsch bleiben. Muss er den Ankunfts-Tawâf (umlaufen der Ka´ba) verrichten?

Frage

Ich möchte im Monat Ramadan eine Umra vollziehen und bis zum Haddsch bleiben. Muss ich den Ankunfts-Tawâf verrichten, obwohl ich schon in Makka bin?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Wenn du schon im Ramadan nach Makka kamst, um die Umra zu verrichten und den Ihrâm deiner Umra beendet hast und in Makka bis zur Zeit des Haddsch bleibst, um von Makka aus in den Weihezustand einzutreten, so brauchst du den Ankunfts-Tawâf nicht zu verrichten, da du dich ja bereits in Makka aufgehalten hast.

Und Allâh weiß es am besten.

Verwandte Fatwâs

Vorzüge des Haddsch und der Umra

  • Haddsch stiftet Nutzen – Teil 2

    Drittens: Verkündung der Gleichheit aller Muslime Der Haddsch dient der Ablehnung von Rassismus, Nationalismus, Patriotismus, falschen Parteilichkeiten und allen Aufrufen der Dschâhiliyya (Zeit der Unwissenheit), die die Einheit der Umma spalten und zerreißen. Der Prophet (möge Allâh...

  • Haddsch stiftet Nutzen – Teil 1

    Der Haddsch ist eine Pflicht, deren Ziele erhaben und deren Nutzen groß sind. Allâh der Erhabene sagt in Seinem Buch die Wahrheit: „Und rufe unter den Menschen die Pilgerfahrt aus, so werden sie zu dir kommen zu Fuß und auf vielen hageren (Reittieren), die aus jedem tiefen Passweg daherkommen,...

  • Er kehrt zurück wie am Tag, an dem seine Mutter ihn gebar

    Al-Buchârî überliefert in seinem „Sahîh“ von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), dass er den Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen hörte: „Wer den Haddsch um Allâhs willen vollzieht...