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Themen zum Opfer

Themen zum Opfer

Beim Opfer ist nur das vierfüßige Vieh zulässig, nämlich Kamele, Kühe, Schafe und Ziegen. Andere Tiere sind jedoch nicht zulässig, selbst wenn deren Fleisch essbar ist, wie etwa Hasen, Vögel, Antilopen, Gazellen und andere wilde Tiere.

 

Thema:

 

Ein Metzger bekommt in Verbindung mit dem Opfertier kein Entgelt, weil der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken dies verboten hat. In beiden Sammlungen authentischer Hadîthe von Al-Buchârî und Muslim berichtete Alî ibn Abû Tâlib  möge Allah mit ihm zufrieden sein: „Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken wies mich an, die Schlachtung seiner Opfertiere zu überwachen, ihr Fleisch, ihre Häute und ihre Satteldecke zu spenden und dem Metzger nichts davon zu geben. Er sagte: »Wir geben ihm von dem, was bei uns ist.«“

 

Thema:

 

Es ist nicht zulässig etwas vom Opfertier, ja sogar Häute oder Felle, zu verkaufen, weil das ganze Opfertier Allâh dem Erhabenen gehört.

 

Thema:

 

Es ist erwünscht, dass der Opfernde von seinem Opfertier isst, weil der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken dies getan hat. „Er ordnete also an, einen Teil jeder geschlachteten Kamelstute zu bringen und in einem Topf zu kochen. Dann aß er davon und löffelte deren Suppe.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.)

 

Thema:

 

Ein Opfernder muss einen Teil seines Opfertiers als Almosen geben. Er darf nicht das ganze Opfertier essen. Es wäre besser, dass er es in drei Teile aufteilt, wobei er ein Drittel für sich behält, ein Drittel verschenkt und ein Drittel als Almosen gibt.

 

Thema:

 

Jemand, der opfern will, soll vom Beginn des Monats Dhû Al-Hiddscha, bis er opfert, weder seine Haare noch seine Nägel schneiden, und zwar gemäß einem von Muslim in dessen Sammlung authentischer Hadîthe überlieferten Hadîth, dass die Mutter der Gläubigen Umm Salama  möge Allah mit ihr zufrieden sein sagte: „Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: »Wenn die ersten zehn Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha kommen und jemand ein Opfer darbringen will, soll er weder seine Haare noch seine Nägel schneiden.«“

 

Möge Allâh es von uns und von euch annehmen!

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