Du begleitest deinen Vater, deine Mutter, deinen Großvater oder eine kranke Person beim Hadsch. Die Verantwortung lastet schwer auf deinen Schultern. Du willst ihnen diese Reise ermöglichen, aber befürchtest, etwas falsch zu machen – eine Hadsch-Handlung zu verpassen, eine Regel zu brechen, den Hadsch ungültig zu machen. Die gute Nachricht: Allah bestimmt Erleichterungen für Schwache. Die schlechte Nachricht: Viele Begleiter kennen diese Erleichterungen nicht und überfordern ihre Angehörigen – oder machen den Hadsch aus Unwissenheit ungültig. Dieser Artikel erklärt, wie man es richtet macht.
1. Der Ihrâm für Schwache: Was du beachten musst
Viele ältere Menschen können die weißen Tücher des Ihrâm nicht richtig befestigen – ihre Hände zittern, ihre Gelenke schmerzen. Du darfst ihnen helfen. Du bindest die Tücher, du sicherst sie mit Nadeln (ohne zu nähen – das ist erlaubt, solange du nicht durch den Stoff nähst). Die Absicht zum Ihrâm muss die schwache Person selbst sprechen.
Wichtig: Dein kranker Angehöriger muss die Ihrâm-Verbote beachten: kein Parfüm, kein Geschlechtsverkehr, weder Haare noch Nägel schneiden. Aber wenn er aus gesundheitlichen Gründen etwas benötigt, das eigentlich verboten ist – zum Beispiel eine Creme gegen Hautausschlag, die parfümiert ist, oder das Bedecken des Kopfes wegen extremer Hitze – dann ist es ihm erlaubt. Er muss dann jedoch ein Opfertier als Sühne opfern. Du solltest dich als Begleiter informieren, denn viele kranke Personen scheuen sich zu fragen, und leiden still.
2. Der Tawâf: Rollstuhl, Trage und Stellvertretung
Die größte Herausforderung ist die siebenmalige Umschreitung der Kaaba. Ein älterer Mensch mit Gehbehinderung kann diese Strecke nicht zu Fuß bewältigen. Was tun?
Die Lösung: Du schiebst den Rollstuhl – das ist nicht nur erlaubt, sondern eine verdienstvolle Tat. Derjenige im Rollstuhl vollzieht die Tawâf durch seine Absicht, auch wenn er sich nicht aktiv bewegt. Du als Schieber achtest darauf, die Runden zu zählen und deinen Verwandten an den Takbîr beim schwarzen Stein bei jeder Runde zu erinnern. Kann die Person nicht sitzen, kann sie auch auf einer Trage getragen werden, derartige Tragen mit Trägern stehen zur Verfügung. Die Stellvertretung ist jedoch nicht erlaubt: Wer zum Hadsch kommt, kann beim Tawâf, Sa´î und dem Verweilen in Arafat nicht vertreten werden.
Verbreiteter Fehler: Manche schieben den Rollstuhl so schnell durch das Gedränge, dass die Person im Rollstuhl Angst bekommt oder ständig angestoßen wird. Nimm dir Zeit – ein langsamer, würdiger Tawâf ist besser als ein hastiger, der den Kranken traumatisiert.
3. Der Sa´î und das Verweilen in Arafat
Der Lauf zwischen Safâ und Marwa kann ebenfalls im Rollstuhl oder auf einer Trage durchgeführt werden. Die Person muss nicht selbständig gehen, wichtig ist die Absicht und dass sie die sieben Runden zwischen den beiden Hügeln macht. Wenn der Kranke zwischendurch einnickt, unterbricht das den Sa´î nicht.
Der Tag in Arafat ist die wichtigste Station. Wer Arafat verpasst, hat den gesamten Hadsch verpasst. Für einen kranken Menschen bedeutet das: Du musst ihn rechtzeitig ins Tal bringen, also auf jeden Fall vor Sonnenuntergang. Er kann dort liegen, sitzen, schlafen – Hauptsache, er ist körperlich innerhalb der Grenzen von Arafat anwesend. Er muss nicht stehen, nicht einmal sprechen. Seine Anwesenheit mit der Absicht genügt. Viele Begleiter machen den Fehler, ihren kranken Angehörigen zu zwingen, stundenlang im Gebet zu sitzen, obwohl sie vor Schmerzen kaum atmen können. Das ist nicht nötig. Der Prophet sagte: „Der Hadsch ist Arafat“ (Al-Buchârî). Man muss also dort sein.
Hinweis: Wenn dein Angehöriger zu schwach ist, um das Bittgebet selbst zu sprechen, sprich es ihm vor, er kann auch nur „Âmîn“ sagen. Wichtig ist die innere Anbetung Allahs.
4. Ritueller Wurf: Stellvertretung
Das rituelle Bewerfen der Dschamarât-Säulen ist für ältere Menschen nicht ungefährlich – Gedränge, Stürze, Hitzschlag. Hier gilt eindeutig: Die kranke Person muss nicht selbst gehen. Du oder ein von euch Beauftragter führt dies in ihrem Namen durch.
Du nimmst sieben kleine Kiesel für jede Säule und jeden Tag. Du stehst vor der jeweiligen Säule, hebst die Hand und sagst: „Bismillâh“ und fasst die Absicht, es für die bestimmte Person zu tun. Du kannst auch anschließend oder davor für dich selbst die Säule bewerfen, bevor du weitergehst. Dein Angehöriger, den du vertrittst, muss vorher seine Erlaubnis gegeben haben. Es ist also sehr einfach, und eine große Erleichterung für schwache Menschen.
Das Wichtigste zum Schluss: Der innere Zustand
Die beste Durchführung nützt nichts, wenn du als Begleiter gestresst, wütend oder ungeduldig wirst. Dein kranker Angehöriger spürt deine Anspannung. Er wird sich schuldig fühlen, weil er „zur Last fällt“. Sag ihm immer wieder: „Du bist keine Last. Du bist ein Geschenk. Allah wird deine Schwäche belohnen.“ Denn der Prophet sagte: „Wenn der Diener Allahs krank wird oder auf Reisen ist, erhält er denselben Lohn der Taten, die er zu Hause und gesund verrichtet hätte.“ (Al-Buchârî). Dein Vater im Rollstuhl, deine Mutter mit Schmerzen – ihr Hadsch ist nicht weniger wert. Im Gegenteil: Ihre Mühe ist größer. Du bist nur die helfende Hand. Und diese Hand sieht Allah ebenso wie ihre geduldige Seele.


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